VGM - Behältergewicht
Ab dem 1. Juli 2016 ist der Containerverlader nach den neuen Vorschriften verpflichtet, das Gewicht der Container vor dem Verladen auf das Schiff zu überprüfen (SOLAS – Safety of Life at Sea Convention).
Gemäß Absatz 2.1 der SOLAS-Vorschriften sollte das Gesamtgewicht des Containers vom Versender mit einer der beiden Methoden überprüft werden:
Methode 1 - durch Wiegen eines ganzen, vollen Behälters mit einem zertifizierten oder legalisierten Messgerät,
Methode 2 - durch Wiegen des gesamten Inhalts des Containers - Waren, Verpackung, Staumaterial und Addition des erhaltenen Gewichts zum Eigengewicht des Containers (die Verwendung der oben genannten Methode erfordert die Genehmigung des Direktors des Seeverkehrsamts).
Der Versender ist diejenige Person, die im vom Unternehmer ausgestellten Frachtbrief oder Seefrachtbrief oder anderen multimodalen Beförderungsdokument als „Versender“ bezeichnet ist und / oder einen Beförderungsvertrag mit der Reederei abgeschlossen hat oder für den dieser Vertrag abgeschlossen wurde abgeschlossen. Das Datum, bis zu dem der Versender an VGM liefern soll, wird vom Spediteur festgelegt. Reedereien sollten den Versendern fristgerecht Informationen über das korrekte Eigengewicht des Containers zur Verfügung stellen, damit der Versender das VGM korrekt ermitteln und fristgerecht ausliefern kann. Der Versender kann nicht verantwortlich gemacht werden für ein falsch angegebenes Eigengewicht des Containers durch seinen Eigentümer. Die zulässige Fehlerquote bei der Bestimmung des VGM wurde auf +/- 5 % festgelegt.