Zollabfertigung – was sollten Sie wissen?
Was ist Grenzzollabfertigung. Der Kauf von Waren in Ländern außerhalb der Europäischen Union erfordert die Zahlung von Steuern und Zöllen. Grundlage ist der Zoll, dessen Wert von der Art der eingeführten Waren und deren Wert abhängt.
Der Kauf von Waren in Ländern außerhalb der Europäischen Union erfordert die Zahlung von Steuern und Zöllen. Grundlage ist der Zoll, dessen Wert von der Art der eingeführten Waren und deren Wert abhängt. In der Regel erfolgt eine prozentuale Bestimmung der Höhe nach der internationalen KN-Klassifikation, manchmal kann es aber auch Ausnahmen oder Vorzugstarife geben. Der Zoll muss auf den Gesamtwert der eingeführten Waren berechnet werden, aber leider ist dies nicht das Ende der Kosten, die der Käufer zu tragen hat. Zoll und Nebenkosten stellen die sogenannte Steuerbemessungsgrundlage dar, auf deren Grundlage nur die Mehrwertsteuer ermittelt wird. Für Unternehmen, die Produkte zum Weiterverkauf kaufen, ist es neutral, insbesondere wenn Sie die derzeit beliebten vereinfachten Verfahren nutzen. Wenn jedoch etwas privat für den Eigenbedarf importiert wird, sollte die Mehrwertsteuer berechnet und abgeführt werden, und deren Höhe entspricht in der Regel dem in unserem Land geltenden Basissatz, also 23 Prozent.
Nachdem die Grenze von importierten Waren überschritten wurde, ist eine Abfertigung erforderlich. In wenigen Worten ist die Zollabfertigung die Erfüllung aller Formalitäten rund um das Zollverfahren, von der Information der Zollbeamten über den Kauf bis hin zur Zahlung aller Zoll- und Steuerabgaben. Die Abfertigung kann an der Grenze erfolgen, dann erfolgt der gesamte Vorgang bei der Einreise in unser Zollgebiet, aber auch dort, wo es vom Importeur angegeben wird. Dies kann beispielsweise sein Sitz, ein Umschlagplatz oder ein sonstiger Lieferort sein. Bei der Abfertigung prüfen die Zollbeamten sorgfältig alle Dokumente und können bei Bedarf auch deren Übereinstimmung mit den Tatsachen im Detail prüfen, d.h. einfach die deklarierte Ware prüfen. In letzter Zeit ist das sogenannte vereinfachte Verfahren bei Unternehmern sehr beliebt geworden, das erstens mehr Flexibilität bei der Zahlung der Mehrwertsteuer ermöglicht, aber auch eine viel bequemere Registrierung von Käufen zur Verzollung ermöglicht.